Bitget Erfahrungen aus Deutschland: Register, Konto, Gebühren
Deutschland steht in den Nutzungsbedingungen von Bitget unter „Verbotene Länder“, und seit dem 16.01.2026 können Personen mit Wohnsitz in Deutschland dort kein neues Konto mehr eröffnen. Im Register der ESMA ist für Bitget keine Zulassung als Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen eingetragen; die BaFin veröffentlichte am 29.01.2024 eine Verbrauchermitteilung zu bitget.com. Bitget selbst gibt an, die Gesellschaft Bitget EU habe eine MiCA-Zulassung bei der österreichischen FMA beantragt.
Regulierung und Konto
- MiCA-Zulassung
- Kein Eintrag im ESMA-Register
- Vertragspartner laut Nutzungsbedingungen
- BTG Technology Holdings Limited
- Kontoeröffnung aus Deutschland
- Nicht möglich
- Warnmeldung der BaFin
- Ja, vom 29.01.2024 – betrifft BG Limited (auf bafin.de nicht mehr abrufbar)
Bitget führt Deutschland in seinen Nutzungsbedingungen unter den „Verbotenen Ländern“; seit dem 16.01.2026 können Personen mit Wohnsitz in Deutschland kein neues Konto eröffnen. Die Verbrauchermitteilung der BaFin vom 29.01.2024 betrifft die BG Limited. Vertragspartner ist laut Nutzungsbedingungen die BTG Technology Holdings Limited; anwendbar ist das Recht von Hongkong.
Stand: 19.09.2026
Ist Bitget in Deutschland legal?
Die Nutzungsbedingungen von Bitget führen Deutschland in der Definition der „Verbotenen Länder“ auf. Dort heißt es wörtlich: „Verbotene Länder bezieht sich auf die folgenden Länder sowie weitere Regionen, die von Bitget von Zeit zu Zeit festgelegt werden, darunter Österreich, Kanada, die Krim, Donezk, Luhansk, Kuba, Frankreich, Deutschland, Hongkong, der Iran, Japan, Malaysia, Kasachstan, Nordkorea, Singapur, der Sudan, die Vereinigten Staaten […]“ (Nutzungsbedingungen, Stand 17.08.2026). Die englische Fassung vom 15.09.2026 nennt zusätzlich Thailand, die deutsche nicht; Deutschland steht in beiden Fassungen.
Am 16.01.2026 kündigte Bitget an: „Ab dem 16. Januar 2026 (UTC+1) können betroffene Nutzer kein neues Konto mehr bei Bitget eröffnen.“ Betroffen sind nach demselben Text „Einwohner Frankreichs und der französischen Überseegebiete“ sowie „Einwohner Deutschlands“. Zu bestehenden deutschen Konten findet sich dort nur ein Satz: „Wir werden die Nutzer im Voraus benachrichtigen, sollten sich weitere Änderungen an unseren Dienstleistungsangeboten für bestehende deutsche Nutzer ergeben.“ Für Frankreich nannte dieselbe Ankündigung ein Datum – Einstellung aller Dienste zum 31.03.2026 (Ankündigung vom 16.01.2026).
Hat Bitget eine MiCA-Zulassung?
Das ESMA-Register der zugelassenen Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen enthält 352 Einträge (Stand 31.08.2026). Bitget, „BG Limited“ und „Bitget EU“ stehen dort nicht (Register der ESMA, CSV). In der getrennt geführten Liste nicht zugelassener Anbieter (174 Einträge, Stand 31.07.2026) steht Bitget nicht. Bitget fehlt damit in beiden Listen.
Bitget selbst schrieb am 02.07.2026: „Bitget EU hat bei der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde („FMA“) als zuständiger Behörde in Österreich einen Antrag auf Zulassung als Kryptowerte-Dienstleister gemäß der Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte (Markets in Crypto-Assets, „MiCAR“) eingereicht.“ Im selben Text steht der Vorbehalt: „Der Zeitplan, der Umfang und das Ergebnis des Zulassungsverfahrens unterliegen weiterhin der Bewertung durch die FMA.“ (Erklärung von Bitget vom 02.07.2026).
Kryptowerte-Dienstleistungen in der Union darf nach Artikel 59 Absatz 1 MiCAR nur anbieten, wer nach Artikel 63 als Anbieter zugelassen ist oder als Kreditinstitut, Wertpapierfirma oder vergleichbares Unternehmen nach Artikel 60 dazu berechtigt ist. EU-weit lief die Übergangsregelung nach Artikel 143 Absatz 3 MiCAR spätestens am 01.07.2026 aus; in Deutschland endete sie früher: Nach § 50 Absatz 2 Nummer 3 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes (KMAG) erlosch eine als fortbestehend geltende Erlaubnis „spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2025“. Beide Fristen sind verstrichen.
Was die BaFin 2024 veröffentlicht hat
Am 29.01.2024 veröffentlichte die BaFin eine Verbrauchermitteilung unter dem Titel „bitget.com: BaFin ermittelt gegen BG Limited“. Darin heißt es: „Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der BG Limited. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen auf seiner Website bitget.com ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen an. Eine BG Limited wird von der BaFin nicht beaufsichtigt.“ Als Rechtsgrundlage nennt die Meldung § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, als Thema „Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz“.
Der Originallink der Meldung führt zu einer Fehlerseite von bafin.de mit dem Hinweis „Wir haben unsere Website relauncht“. Zitiert wird deshalb die archivierte Fassung vom 29.01.2024.
Die Ankündigung vom 16.01.2026 und die Nutzungsbedingungen liegen auf bitget.com auch auf Deutsch vor. Welche Anbieter im Register der ESMA stehen, siehst du im Überblick: Krypto-Börsen mit MiCA-Zulassung im Vergleich.
Wer steckt hinter Bitget?
Vertragspartner ist nach den Nutzungsbedingungen die BTG Technology Holdings Limited. Anwendbares Recht ist das Recht von Hongkong; für Streitfälle heißt es in der deutschen Fassung: „der Sitz des Schiedsgerichts wird Hongkong sein“; das Schiedsverfahren wird „in englischer Sprache“ durchgeführt. Ein deutsches Unternehmen nennen die Nutzungsbedingungen nicht.
Die Verbrauchermitteilung der BaFin von 2024 richtet sich gegen eine „BG Limited“ – ein anderer Name als der des heutigen Vertragspartners.
Nach eigenen Angaben besteht Bitget seit 2018, zählt 120 Millionen registrierte Nutzer und beschäftigt über 1.800 Menschen aus 60 Ländern und Regionen (Unternehmensseite von Bitget). CEO ist Gracy Chen; belegt ist das für April 2025 durch einen Bericht von Cointelegraph.
Als Antragstellerin nennt Bitget die Gesellschaft Bitget EU. Dienstleistungen in der Europäischen Union will das Unternehmen nach eigener Ankündigung erst erbringen, „sobald die erforderliche Zulassung erteilt und alle anwendbaren regulatorischen Schritte abgeschlossen sind“.
Kann ich bei Bitget Euro einzahlen?
In diesem Punkt widersprechen sich zwei Dokumente von Bitget. Die Hilfeseite zu Banküberweisungen (Stand 20.02.2025) nennt Deutschland unter den Regionen mit Ein- und Auszahlungen in Euro, zusammen mit Frankreich und Österreich. Die Nutzungsbedingungen in der deutschen Fassung vom 17.08.2026 und in der englischen vom 15.09.2026 führen dieselben drei Länder unter den „Verbotenen Ländern“ auf.
Die Preisliste für Banküberweisungen (Stand 29.08.2024) nennt für Privatkunden bei SEPA (instant) 0 € für die Einzahlung und 1 € für die Auszahlung; für institutionelle Kunden 10 € bei Beträgen bis 10.000 €, darüber 0,1 %, und 20 € für die Auszahlung. Laut derselben Seite dauern SEPA-Einzahlungen üblicherweise ein bis drei Werktage. Der Name auf dem Bankkonto muss mit dem Namen des Bitget-Kontos übereinstimmen, Überweisungen von Gemeinschaftskonten nimmt Bitget nicht an. Zur Prüfung akzeptiert Bitget nur Pässe und Personalausweise aus Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums. Diese Konditionen gelten nur für Nutzer, denen Bitget den Dienst anbietet.
Wie hoch sind die Gebühren bei Bitget?
Für den Spot-Handel nennt das Hilfe-Center von Bitget eine Standardgebühr von 0,1 % für Maker und Taker, für Futures 0,02 % für Maker und 0,06 % für Taker (Hilfe-Center, Stand 20.08.2026). Das sind die Basissätze ohne VIP-Rabatt und ohne den Rabatt bei Zahlung mit dem Börsen-Token BGB.
| Handel | Maker | Taker |
|---|---|---|
| Spot | 0,1 % | 0,1 % |
| Futures | 0,02 % | 0,06 % |
Wer im Spot- oder Margin-Handel mit BGB zahlt, erhält nach einem älteren Artikel des Hilfe-Centers (Stand 30.12.2024) 20 % Rabatt auf die Handelsgebühr; dort steht ebenfalls der Basissatz von 0,1 % für Maker und Taker.
Futures-Gebühren
Für den Perpetual Future BTC/USDT nennt auch die öffentliche Marktdaten-Schnittstelle von Bitget 0,02 % für Maker und 0,06 % für Taker.
Auszahlungsgebühren je Netzwerk
| Kryptowährung | Netzwerk | Auszahlungsgebühr | Mindestauszahlung | Auszahlung |
|---|---|---|---|---|
| USDT | TRC20 | 1,5 | 10 | Möglich |
| ETH | 0,6 | 10 | Möglich | |
| BSC | 0,01 | 10 | Möglich | |
| SOL | 0,5 | 10 | Möglich | |
| USDC | ETH | 0,799817 | 9,9977 | Möglich |
| SOL | 0,5 | 9,9977 | Möglich | |
| BASE | 0,099978 | 9,9977 | Möglich | |
| ARBITRUM | 0,149966 | 9,9977 | Möglich | |
| BTC | BTC | 0,00002 | 0,0005 | Möglich |
| LIGHTNING | 0,00001 | 0,00002 | Gesperrt | |
| ETH | ETH | 0,00007 | 0,00373708 | Möglich |
| ARBITRUM | 0,000002 | 0,00373708 | Möglich | |
| BASE | 0,000038 | 0,003737 | Möglich | |
| OPTIMISM | 0,000015 | 0,00336337 | Möglich | |
| SOL | SOL | 0,001 | 0,08610297 | Möglich |
| XRP | XRP | 0,2 | 5 | Möglich |
Netzwerke: wo Auszahlungen gerade möglich sind
- Netzwerke mit Gebührendaten
- 5.035
- Auszahlung möglich
- 4.274
- Anteil mit möglicher Auszahlung
- 84,9 %
Gesperrte Netzwerke in den letzten 30 Tagen
- Zurzeit gesperrt
- 658
- Sperrungen in den letzten 30 Tagen
- 0
- Freigaben in den letzten 30 Tagen
- 0
Zurzeit gesperrt: RFCEL (ARBITRUMONE), RVTOL (ARBITRUMONE), RAZUL (ARBITRUMONE), RAMRC (ARBITRUMONE), RHLF (ARBITRUMONE), RDOLE (ARBITRUMONE)
Preisunterschiede zu anderen Börsen
| Kryptowährung | Kauf bei | Verkauf bei | Preisunterschied |
|---|---|---|---|
| ETH | Jupiter | Bitget | 0,15 % |
Wurde Bitget gehackt?
Im Handel mit dem Perpetual Future VOXEL/USDT kam es am 20.04.2025 zu auffälligen Bewegungen. Bitget stellt den Vorgang nicht als Hack dar: CEO Gracy Chen erklärte, gehandelt hätten einzelne Marktteilnehmer und nicht die Plattform selbst, Kundengelder seien nicht betroffen gewesen. Xie Jiayin, Leiter des Chinageschäfts, sprach von acht Konten, die den Vorfall ausgelöst und dabei mehr als 20 Millionen US-Dollar unrechtmäßig erlangt hätten; nach demselben Bericht ging Bitget gegen diese acht Konten vor und machte betroffene Geschäfte rückgängig. Beide Darstellungen stammen vom Unternehmen, zitiert nach einem Bericht von Cointelegraph vom 28.04.2025.
Proof of Reserves
Bitget gibt an, die Kundenbestände zu 100 % durch Reserven zu decken, und veröffentlicht dazu nach eigenen Angaben monatlich einen Merkle-Tree-Nachweis zusammen mit den Reserven der Plattform und der Reservequote (Seite zu Proof of Reserves).
Was berichten andere Nutzer über Bitget?
Auf de.trustpilot.com kommt bitget.com auf einen TrustScore von 1,8 von 5 aus 1.713 Bewertungen (Stand 19.09.2026). Die Zahl der Bewertungen ändert sich laufend, und auf anderen Seiten von Trustpilot zu bitget.com siehst du abweichende Werte.
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Häufige Fragen
Ist Bitget in Deutschland legal?
Bitget führt Deutschland in seinen Nutzungsbedingungen unter „Verbotene Länder“. Eine Zulassung als Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen ist im Register der ESMA nicht eingetragen, und seit dem 16.01.2026 kann dort niemand mit Wohnsitz in Deutschland ein neues Konto eröffnen.
Kann ich mich aus Deutschland bei Bitget anmelden?
Nein. Nach der Ankündigung vom 16.01.2026 kannst du als Person mit Wohnsitz in Deutschland kein neues Konto mehr eröffnen. Für bestehende deutsche Konten kündigte Bitget an, die Nutzer im Voraus zu benachrichtigen, sollten sich weitere Änderungen ergeben.
Welche Bank steht hinter Bitget?
Die Nutzungsbedingungen nennen als Vertragspartner die BTG Technology Holdings Limited und als anwendbares Recht das Recht von Hongkong.
Gibt es eine BaFin-Warnung zu Bitget?
Am 29.01.2024 veröffentlichte die BaFin eine Verbrauchermitteilung: Die BG Limited biete auf bitget.com ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen an und werde von der BaFin nicht beaufsichtigt. Der Originallink führt inzwischen zu einer Fehlerseite von bafin.de; zitiert wird die archivierte Fassung.
Wie hoch sind die Handelsgebühren bei Bitget?
Das Hilfe-Center nennt 0,1 % für Maker und Taker im Spot-Handel sowie 0,02 % für Maker und 0,06 % für Taker bei Futures, jeweils ohne VIP-Rabatt. Wer mit dem Token BGB zahlt, erhält im Spot- und Margin-Handel 20 % Rabatt auf die Handelsgebühr.
Wurde Bitget gehackt?
Zum auffälligen Handel mit dem Perpetual Future VOXEL/USDT am 20.04.2025 erklärte Bitget, es habe sich um Geschäfte einzelner Marktteilnehmer gehandelt und nicht um einen Vorgang der Plattform; Kundengelder seien nicht betroffen gewesen. Diese Darstellung stammt vom Unternehmen, zitiert nach Cointelegraph vom 28.04.2025.
Wie erfährt das Finanzamt von Bitcoin-Gewinnen?
Seit dem 24.12.2025 gilt in Deutschland das Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz. Es verpflichtet Anbieter, deren Herkunftsmitgliedstaat Deutschland ist, Angaben zu ihren Nutzern an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden – erstmals für das Kalenderjahr 2026 und jährlich bis zum 31. Juli des Folgejahres. Grundlage im EU-Recht ist die Richtlinie (EU) 2023/2226, die seit dem 01.01.2026 anzuwenden ist.
Quellen
- Bitget: Nutzungsbedingungen, deutsche Fassung (Stand 17.08.2026) — abgerufen am 19.09.2026
- Bitget: Nutzungsbedingungen, englische Fassung (Stand 15.09.2026) — abgerufen am 19.09.2026
- Bitget: Ankündigung zu Frankreich und Deutschland vom 16.01.2026 — abgerufen am 19.09.2026
- Bitget: Erklärung zum Zulassungsantrag bei der FMA vom 02.07.2026 — abgerufen am 19.09.2026
- ESMA: Register zugelassener Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen (CASPS.csv, Stand 31.08.2026) — abgerufen am 19.09.2026
- ESMA: Liste nicht zugelassener Anbieter (NCASP.csv, Stand 31.07.2026) — abgerufen am 19.09.2026
- BaFin: Verbrauchermitteilung „bitget.com: BaFin ermittelt gegen BG Limited“ vom 29.01.2024, archivierte Fassung — abgerufen am 19.09.2026
- Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte (MiCAR), Artikel 59 — abgerufen am 19.09.2026
- § 50 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG) — abgerufen am 19.09.2026
- Bitget-Hilfe-Center: Handelsgebühren (Stand 20.08.2026) — abgerufen am 19.09.2026
- Bitget-Hilfe-Center: Gebühren und Regeln im Spot-Handel (Stand 30.12.2024) — abgerufen am 19.09.2026
- Bitget-Hilfe-Center: Banküberweisungen – Limits, Gebühren, Bearbeitungszeiten (Stand 29.08.2024) — abgerufen am 19.09.2026
- Bitget-Hilfe-Center: Länder und Regionen mit Banküberweisungen (Stand 20.02.2025) — abgerufen am 19.09.2026
- Bitget: Unternehmensseite — abgerufen am 19.09.2026
- Bitget: Proof of Reserves — abgerufen am 19.09.2026
- Cointelegraph: Bericht zum Vorfall VOXEL/USDT vom 28.04.2025 — abgerufen am 19.09.2026
- Trustpilot Deutschland: Bewertungen zu bitget.com — abgerufen am 19.09.2026
- Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) — abgerufen am 19.09.2026
- Richtlinie (EU) 2023/2226 des Rates vom 17.10.2023 (DAC8) — abgerufen am 19.09.2026