Bybit in Deutschland: Zulassung, Gebühren und Euro-Auszahlung
Die regulierte europäische Plattform der Bybit-Gruppe ist Bybit EU: Die Bybit EU GmbH mit Sitz in Wien ist am 28.05.2025 von der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) zugelassen worden. Deutschland steht im Register der ESMA unter den angemeldeten Ländern, und die BaFin führt die Gesellschaft als grenzüberschreitenden Dienstleister nach Art. 65 MiCA. Hinter bybit.com steht eine andere Gesellschaft; der Zugang zu bestimmten Diensten auf dieser Plattform wird für Nutzer aus dem EWR laut Mitteilung der Börse vom 29.06.2026 schrittweise eingeschränkt. Im Spot-Handel zahlst du bei Bybit EU in der Stufe VIP 0 als Taker 0,25 %.
Regulierung und Konto
- MiCA-Zulassung
- MiCA-Zulassung in einem anderen EU-Staat
- Aufsichtsbehörde
- Finanzmarktaufsicht Österreich (FMA)
- Registereintrag
- LEI 5299005V5GBSN2A4C303, BaFin-ID 10164511
- Zugelassene Gesellschaft
- Bybit EU GmbH
- Kontoeröffnung aus Deutschland
- Möglich
- Warnmeldung der BaFin
- Ja, vom 16.07.2021 – betrifft Bybit Fintech Limited (Britische Jungferninseln) (auf bafin.de nicht mehr abrufbar)
- Oberfläche auf Deutsch
- Ja
Die Verbrauchermitteilung der BaFin vom 16.07.2021 betrifft die Bybit Fintech Limited (Britische Jungferninseln), nicht die Bybit EU GmbH. Kunden im EWR betreut die Bybit EU GmbH; die BaFin führt sie als grenzüberschreitenden Dienstleister nach Art. 65 MiCA.
Stand: 19.09.2026
Ist Bybit in Deutschland erlaubt?
Betreiberin der europäischen Plattform ist die Bybit EU GmbH, Donau-City-Straße 7, 1220 Wien. Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat sie am 28.05.2025 als Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen (CASP) zugelassen. Im Register der ESMA steht Deutschland unter den Ländern, für die diese Zulassung angemeldet ist.
Die BaFin führt die Gesellschaft in ihrer Unternehmensdatenbank unter „Grenzüberschreitende Dienstleister (Art. 65 MiCA-R)“, BaFin-ID 10164511, Stand der Daten: 18.09.2026. Dieser Eintrag beruht auf der Anzeige aus Österreich; beaufsichtigt wird die Gesellschaft von der FMA. Das Verfahren beschreibt die BaFin so: „Zugelassene Anbieter können ihre Dienstleistung nach vorheriger Anzeige grenzüberschreitend in der gesamten EU erbringen (EU Passporting), ohne in jedem Mitgliedstaat eine separate MiCAR-Zulassung beantragen zu müssen.“ Auf ihrer eigenen Unternehmensseite nennt die Börse die österreichische Finanzmarktaufsicht unter ihren Aufsichtsbehörden; die BaFin steht dort nicht.
Beide Register führen dieselben fünf Dienstleistungen auf, jeweils seit dem 28.05.2025: „Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten für Kunden“, „Tausch von Kryptowerten gegen einen Geldbetrag“, „Tausch von Kryptowerten gegen andere Kryptowerte“, „Platzierung von Kryptowerten“ und „Erbringung von Transferdienstleistungen für Kryptowerte für Kunden“. Der Punkt „Betrieb einer Handelsplattform für Kryptowerte“ ist in keinem der beiden Einträge aufgeführt.
Zwei Plattformen, zwei Gesellschaften
In ihrer Mitteilung vom 29.06.2026 schreibt die Börse, dass der Zugang zu bestimmten Diensten auf der globalen Plattform für Nutzer aus dem EWR schrittweise eingeschränkt wird; Deutschland steht in der Länderliste dieser Mitteilung. Darin bezeichnet die Börse Bybit EU als die regulierte europäische Plattform der Gruppe und schreibt, dass Bybit EU in Österreich weitere Erlaubnisse für ein breiteres Produktangebot anstrebt.
Die Gebührenordnung von Bybit EU führt ausschließlich Spot- und Spot-Margin-Handel auf; Futures und Optionen stehen nur in der Gebührenordnung der globalen Plattform. In den Listen der Länder ohne Zugang steht Deutschland bei keiner der beiden Plattformen.
Was die BaFin 2021 veröffentlicht hat
Am 16.07.2021 veröffentlichte die BaFin eine Verbrauchermitteilung zu bybit.com: „Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Gesellschaft Bybit Fintech Limited, Brit. Jungferninseln, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.“ Die Mitteilung nennt als Betreiberin von bybit.com die Bybit Fintech Limited mit Sitz auf den Britischen Jungferninseln. Auf bafin.de ist sie heute nicht mehr abrufbar (Stand: 19.09.2026); nachlesen kannst du sie in der Archivkopie.
Welche Krypto-Börsen eine MiCA-Zulassung haben und welche Behörde sie erteilt hat, steht im Vergleich der Krypto-Börsen.
Wo hat Bybit seinen Sitz?
Die Gruppe beschreibt ihre Geschichte auf der eigenen Unternehmensseite so: gegründet 2018, seit 2023 Hauptsitz in Dubai, 2025 die MiCA-Zulassung für die Bybit EU GmbH und der europäische Hauptsitz in Wien. Geführt wird Bybit von Ben Zhou, Mitgründer und CEO. Das ist die Selbstdarstellung des Unternehmens; die Wiener Adresse Donau-City-Straße 7 bestätigen die Register von ESMA und BaFin.
Die Beschwerdeordnung von Bybit EU gilt auch für die Bybit Payments GmbH unter derselben Wiener Adresse.
Eine deutschsprachige Fassung der europäischen Plattform findest du unter bybit.eu/de-EU. Ein Teil der Hilfe-Artikel ist maschinell übersetzt, und die Börse schreibt das selbst dazu: „Dieser Artikel ist eine vorläufige englische Übersetzung, die maschinell erstellt wurde. Eine verbesserte Version wird später verfügbar sein.“
Wie kann ich Geld von Bybit auf mein Bankkonto auszahlen?
Für Auszahlungen in Euro nennt Bybit EU drei Wege: SEPA, Zen.com und PayPal. Zen.com steht für Deutschland zusammen mit BLIK in der Übersicht der nicht unterstützten Zahlungsmethoden. Zu SEPA schreibt die Börse, dass der Dienst nur für Nutzer in bestimmten EU-Ländern unterstützt wird; welche Länder das sind, veröffentlicht sie nicht.
Bei Einzahlungen kommen Easy Bank Payment, Bankkarte, Google Pay, Apple Pay, Trustly, MB Way und iDEAL (nur mit niederländischer KYC-Verifizierung) dazu. Die Seite zu den Fiat-Einzahlungen führt Visa und Mastercard, Google Pay und Apple Pay für Deutschland als verfügbar. Firmenkarten akzeptiert die Börse nicht. Außerdem muss deine Bank internationale Online-Zahlungen sowie 3D Secure zulassen. Für Einzahlungen in Fiatgeld ist eine Identitätsverifizierung nötig; eine Verifizierung für Unternehmen unterstützt die Börse derzeit nicht.
Vor einer Auszahlung von Fiatgeld verlangt Bybit EU eine E-Mail-Bestätigung, die Google-Zwei-Faktor-Authentifizierung und eine abgeschlossene KYC-Verifizierung. Für SEPA gilt laut Hilfe-Center: „Alle Auszahlungen über SEPA haben ein Limit von 10 Millionen pro Auftrag, das für alle Nutzer gilt.“ Bei den übrigen Wegen hängt das Limit vom KYC- und VIP-Level ab. Laut dem Leitfaden der Börse dauert eine SEPA-Überweisung in der Regel ein bis drei Bankarbeitstage.
Eigene Gebühren für Einzahlungen in Fiatgeld erhebt die Bybit EU GmbH nach eigenen Angaben nicht; externe Zahlungsdienstleister können je nach Währung und Zahlungsweg eigene Entgelte berechnen. Deren Höhe zeigt die Börse erst bei der Auswahl der Zahlungsmethode im Konto an.
Wie hoch sind die Gebühren bei Bybit?
Bybit EU stellt die Handelsgebühren am 05.10.2026 um 11:00 Uhr UTC um: Bis dahin unterscheidet der Tarif zwischen Maker und Taker, ab diesem Zeitpunkt gilt ein einheitlicher Satz für das gesamte Konto – also derselbe Satz für Maker wie für Taker. Für VIP 0 sehen beide Stände so aus:
| Tarif für VIP 0 | Taker | Maker |
|---|---|---|
| Spot: Krypto gegen Krypto, gültig bis zum 05.10.2026, 11:00 Uhr UTC | 0,2500 % | 0,1000 % |
| Spot: Fiat-Paare, gültig bis zum 05.10.2026, 11:00 Uhr UTC | 0,2500 % | 0,1500 % |
| Einheitlicher Satz ab dem 05.10.2026, 11:00 Uhr UTC | 0,2500 % | 0,2500 % |
Die Gebührenordnung der globalen Plattform nennt für VIP 0 andere Zahlen: im Spot-Handel 0,1 % als Taker und als Maker, bei Perpetual- und Futures-Kontrakten 0,055 % als Taker und 0,02 % als Maker, bei Optionen 0,03 % als Taker und 0,02 % als Maker. Die Börse merkt dazu an, dass die tatsächlichen Sätze je nach Region abweichen können. Die beiden Gebührenordnungen gehören zu zwei verschiedenen Gesellschaften.
Für den Spot-Margin-Handel führt die Gebührenübersicht von Bybit EU zusätzlich eine Liquidationsgebühr von 2 % auf.
Zur Auszahlungsgebühr schreibt Bybit EU: „Für die On-Chain-Auszahlung wird eine Auszahlungsgebühr erhoben, die von den verschiedenen ausgewählten Coins und Chains abhängt.“ Die Höhe steht laut Hilfe-Center im Auszahlungsfenster, also erst, wenn du im Konto angemeldet bist.
Auszahlungsgebühren je Netzwerk
| Kryptowährung | Netzwerk | Auszahlungsgebühr | Mindestauszahlung | Auszahlung |
|---|---|---|---|---|
| USDT | TRC20 | 1,3 | 2,6 | Möglich |
| ETH | 0,8 | 6 | Möglich | |
| BSC | 0,15 | 10 | Möglich | |
| SOL | 0,5 | 10 | Möglich | |
| USDC | ETH | 0,8 | 6 | Möglich |
| SOL | 0,3 | 1 | Möglich | |
| BASE | 0,25 | 0,5 | Möglich | |
| ARBITRUM | 0,2 | 1 | Möglich | |
| BTC | BTC | 0,000035 | 0,00027 | Möglich |
| ETH | ETH | 0,0003 | 0,0015 | Möglich |
| ARBITRUM | 0,00004 | 0,00004 | Möglich | |
| BASE | 0,0003 | 0,0003 | Möglich | |
| OPTIMISM | 0,00015 | 0,0003 | Möglich | |
| SOL | SOL | 0,001 | 0,03 | Möglich |
| XRP | XRP | 0,2 | 1,2 | Möglich |
Die Gebühren stammen von der globalen Plattform von Bybit. Auf der EU-Plattform können Gebühren und verfügbare Netzwerke abweichen.
Netzwerke: wo Auszahlungen gerade möglich sind
- Netzwerke mit Gebührendaten
- 1.047
- Auszahlung möglich
- 837
- Anteil mit möglicher Auszahlung
- 79,9 %
Gesperrte Netzwerke in den letzten 30 Tagen
- Zurzeit gesperrt
- 199
- Sperrungen in den letzten 30 Tagen
- 0
- Freigaben in den letzten 30 Tagen
- 0
Zurzeit gesperrt: H (HUMANITY), LINEA (ETH), HOLO (SOL), 0G (BSC), FET (ETH), HOME (SOL)
Preisunterschiede zu anderen Börsen
| Kryptowährung | Kauf bei | Verkauf bei | Preisunterschied |
|---|---|---|---|
| USDE | Bybit | STON.fi | 0,12 % |
Wie seriös ist Bybit?
Am 21.02.2025 wurden bei Bybit Kryptowerte im Wert von rund 1,5 Milliarden US-Dollar gestohlen. Das FBI schreibt die Tat in seiner Meldung I-022625-PSA vom 26.02.2025 Nordkorea zu.
Nach eigener Darstellung hat Bybit die Reserven innerhalb von 72 Stunden wieder auf ein Verhältnis von 1:1 gebracht; geprüft hat dies das von Bybit beauftragte Unternehmen Hacken, dessen Bericht vom 23.02.2025 die Börse am 24.02.2025 veröffentlichte. Berichte zu Proof of Reserves veröffentlicht Bybit unter bybit.com/app/user/audit-report.
Für den Fall, dass Geld hängen bleibt, beschreibt die Beschwerdeordnung von Bybit EU den Weg: Eine Beschwerde geht über das Online-Formular, den Live-Chat rund um die Uhr oder schriftlich an die Wiener Adresse. Die Börse nennt dafür Fristen – eine erste schriftliche Antwort innerhalb von fünf Arbeitstagen, in den meisten Fällen eine abschließende Entscheidung innerhalb von 15 Arbeitstagen und spätestens nach 35 Arbeitstagen. Danach führt die Beschwerdeordnung außergerichtliche Stellen auf: die Schlichtungsstelle der österreichischen Kreditwirtschaft (bankenschlichtung.at), die Schlichtung für Verbrauchergeschäfte (verbraucherschlichtung.at), die Ombudsstelle des Fachverbandes Finanzdienstleister ([email protected]), die Plattform der EU zur Online-Streitbeilegung und die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA).
Was sagen Nutzer über Bybit?
Auf Trustpilot gibt es zwei getrennte Profile. Am 19.09.2026 kommt bybit.com auf einen TrustScore von 2,5 bei 7.724 Bewertungen, bybit.eu auf 1,4 bei 395 Bewertungen.
Bybit und bybitprofit.com sind nicht dasselbe
Am 30.11.2023 veröffentlichte die BaFin eine Verbrauchermitteilung zu zwei anderen Adressen: „Die Finanzaufsicht Bafin warnt vor den Websites bybitprofit.com und bybitprofit.io. Nach ihren Erkenntnissen bietet der unbekannte Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.“ Die Mitteilung richtet sich gegen den Betreiber dieser beiden Adressen, den die BaFin nicht kennt, und nicht gegen bybit.com oder bybit.eu.
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Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Bybit und Bybit EU?
Bybit EU ist die Plattform der Bybit EU GmbH aus Wien, die seit dem 28.05.2025 von der FMA zugelassen ist; bybit.com betreibt eine andere Gesellschaft der Gruppe. Die Gebührenordnung von Bybit EU führt nur Spot- und Spot-Margin-Handel auf, die der globalen Plattform zusätzlich Futures und Optionen.
Gab es eine BaFin-Warnung zu Bybit?
Am 16.07.2021 veröffentlichte die BaFin eine Verbrauchermitteilung zur Bybit Fintech Limited: Die Gesellschaft besitze keine Erlaubnis nach dem KWG und werde nicht von der BaFin beaufsichtigt. Auf bafin.de ist diese Meldung heute nicht mehr abrufbar; eine Archivkopie liegt im Internet Archive. Die Verbrauchermitteilung vom 30.11.2023 betrifft die Websites bybitprofit.com und bybitprofit.io.
Was ist bybitprofit.com?
Nach der Verbrauchermitteilung der BaFin vom 30.11.2023 werden auf bybitprofit.com und bybitprofit.io ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten; der Betreiber ist der BaFin nicht bekannt. Die Adressen der Börse lauten bybit.com und bybit.eu.
Kann ich bei Bybit mit Kreditkarte einzahlen?
Für Deutschland führt Bybit EU Visa und Mastercard sowie Google Pay und Apple Pay als verfügbare Zahlungsmethoden auf; Zen.com und BLIK stehen in der Übersicht der nicht unterstützten Methoden. Firmenkarten akzeptiert die Börse nicht. Außerdem muss deine Bank internationale Online-Zahlungen sowie 3D Secure zulassen.
Wie lange dauert eine Auszahlung in Euro?
Laut dem Leitfaden von Bybit EU dauert eine SEPA-Überweisung in der Regel ein bis drei Bankarbeitstage. Voraussetzung sind eine abgeschlossene KYC-Verifizierung, eine E-Mail-Bestätigung und die Google-Zwei-Faktor-Authentifizierung; pro Auftrag gilt bei SEPA laut Hilfe-Center ein Limit von 10 Millionen; eine Währung nennt es an dieser Stelle nicht.
Gibt es Bybit auf Deutsch?
Die europäische Plattform hat eine deutschsprachige Fassung unter bybit.eu/de-EU. Ein Teil der Hilfe-Artikel ist maschinell übersetzt und trägt einen entsprechenden Hinweis der Börse.
Melden Krypto-Börsen Daten an das Finanzamt?
Die EU-Richtlinie DAC8 wird seit dem 01.01.2026 EU-weit angewendet. Deutschland hat sie mit dem Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) umgesetzt, das am 24.12.2025 in Kraft getreten ist und für Anbieter gilt, deren Herkunftsmitgliedstaat Deutschland ist: Für sie ist das Kalenderjahr 2026 der erste Meldezeitraum, gemeldet wird jährlich – erstmals bis zum 31.07.2027. Die Zulassung von Bybit EU stammt aus Österreich; zwischen den Steuerbehörden der EU-Staaten laufen die Daten über den automatischen Informationsaustausch.
Quellen
- ESMA: Register der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen (CASPS.csv) — abgerufen am 19.09.2026
- BaFin-Unternehmensdatenbank: Bybit EU GmbH — abgerufen am 19.09.2026
- BaFin: Kryptowerte-Dienstleistungen und EU-Passporting — abgerufen am 19.09.2026
- BaFin-Verbrauchermitteilung vom 16.07.2021 zu bybit.com (Archivkopie) — abgerufen am 19.09.2026
- BaFin-Verbrauchermitteilung vom 30.11.2023 zu bybitprofit.com und bybitprofit.io — abgerufen am 19.09.2026
- Bybit: Mitteilung für Nutzer im EWR vom 29.06.2026 — abgerufen am 19.09.2026
- Bybit EU: Handelsgebühren — abgerufen am 19.09.2026
- Bybit EU: Gebührenübersicht — abgerufen am 19.09.2026
- Bybit: Handelsgebühren der globalen Plattform — abgerufen am 19.09.2026
- Bybit EU: Länder ohne Zugang — abgerufen am 19.09.2026
- Bybit: Länder ohne Zugang auf der globalen Plattform — abgerufen am 19.09.2026
- Bybit EU: Fiat-Einzahlung, häufige Fragen — abgerufen am 19.09.2026
- Bybit EU: Fiat-Auszahlung, häufige Fragen — abgerufen am 19.09.2026
- Bybit EU: Fiatgeld einzahlen — abgerufen am 19.09.2026
- Bybit EU: Fiatgeld auszahlen — abgerufen am 19.09.2026
- Bybit EU: Leitfaden zu Ein- und Auszahlungen in Euro — abgerufen am 19.09.2026
- Bybit EU: Beschwerdeordnung — abgerufen am 19.09.2026
- FBI: Meldung I-022625-PSA vom 26.02.2025 — abgerufen am 19.09.2026
- Bybit: Pressemitteilung vom 24.02.2025 zu Reserven und Prüfbericht — abgerufen am 19.09.2026
- Bybit: Berichte zu Proof of Reserves — abgerufen am 19.09.2026
- Bybit: Über das Unternehmen — abgerufen am 19.09.2026
- Bybit EU auf Deutsch — abgerufen am 19.09.2026
- Trustpilot: Bewertungen zu bybit.com — abgerufen am 19.09.2026
- Trustpilot: Bewertungen zu www.bybit.eu — abgerufen am 19.09.2026
- Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) — abgerufen am 19.09.2026
- Richtlinie (EU) 2023/2226 des Rates vom 17.10.2023 (DAC8) — abgerufen am 19.09.2026