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KuCoin Erfahrungen: Zulassung, Aufsicht, Gebühren und Auszahlungen

Die europäische Gesellschaft der Börse, die KuCoin EU Exchange GmbH in Wien, hat am 27.11.2025 eine Zulassung der österreichischen FMA erhalten und ist mit diesem Datum in der Unternehmensdatenbank der BaFin eingetragen. In ihrer Mitteilung vom 18.05.2026 erklärte die FMA die Aufnahme des Geschäftsbetriebs weiterhin für unzulässig; am 30.06.2026 schrieb KuCoin über die Wiederaufnahme der Dienste von KuCoin EU, ohne einen Termin zu nennen. Zur globalen Plattform hält ein Blogbeitrag der Börse vom 28.11.2025 fest, dass sich Nutzer aus dem EWR dort nicht mehr registrieren können.

Regulierung und Konto

MiCA-Zulassung
MiCA-Zulassung in einem anderen EU-Staat
Aufsichtsbehörde
Finanzmarktaufsicht Österreich (FMA)
Registereintrag
LEI 529900B4G0EGK7Z9KT45, FN 641084x, BaFin-ID 10164910
Zugelassene Gesellschaft
KuCoin EU Exchange GmbH
Kontoeröffnung aus Deutschland
Nicht möglich
Warnmeldung der BaFin
Keine
Oberfläche auf Deutsch
Ja

Die FMA hat der KuCoin EU Exchange GmbH am 27.11.2025 die MiCA-Zulassung erteilt; nach ihrer Mitteilung vom 18.05.2026 bleibt die Aufnahme des Geschäftsbetriebs unzulässig. KuCoin schreibt am 28.11.2025, dass sich Nutzer aus dem EWR auf der globalen Plattform nicht mehr registrieren können, und nennt am 30.06.2026 keinen Termin für die Wiederaufnahme.

Stand: 19.09.2026

Ist KuCoin in Deutschland legal?

Im ESMA-Register der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen steht die KuCoin EU Exchange GmbH mit dem Zulassungsdatum 27.11.2025 und der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) als zulassender Behörde. Deutschland steht auf der Liste der Länder, für die diese Zulassung notifiziert wurde; ein Enddatum trägt der Eintrag nicht (ESMA-Register).

In der Unternehmensdatenbank der BaFin steht dieselbe Gesellschaft unter der Rubrik „Grenzüberschreitende Dienstleister (Art. 65 MiCA-R)“; fünf Dienstleistungen sind dort mit dem Datum 27.11.2025 eingetragen (Stand der Daten: 18.09.2026). Eine eigene deutsche Erlaubnis ist damit nicht verbunden: In Deutschland zugelassene Häuser stehen in derselben Datenbank unter „Kryptowerte-Dienstleister“. Die BaFin beschreibt das Verfahren so: „Zugelassene Anbieter können ihre Dienstleistung nach vorheriger Anzeige grenzüberschreitend in der gesamten EU erbringen (EU Passporting), ohne in jedem Mitgliedstaat eine separate MiCAR-Zulassung beantragen zu müssen.“

Was die FMA zum Geschäftsbetrieb festhält

Am 19.02.2026 verbot die FMA das Neugeschäft, weil die Schlüsselfunktionen des Geldwäschebeauftragten und des Sanktions-Compliance-Beauftragten samt Stellvertretern nicht mehr besetzt waren; nach der Wiederbesetzung hob sie dieses Verbot am 18.05.2026 auf. In derselben Mitteilung hielt sie fest, die Aufnahme des Geschäftsbetriebs bleibe aufgrund eines Bescheids vom 18.02.2026 nach dem Vollzugsgesetz zur MiCA-Verordnung (MiCA-VVG) unzulässig: Die aufsichtsrechtlichen Voraussetzungen seien nicht vollständig erfüllt, es gehe um Governance-Anforderungen und um weitere Schlüsselfunktionen in der Geschäftsleitung (englische Fassung der FMA-Mitteilung).

KuCoin beschreibt denselben Vorgang anders: In einer Ankündigung vom 20.02.2026 nennt die Börse die Aussetzung der Aufnahme neuer Kunden zum 30.01.2026 freiwillig und die Maßnahmen der FMA eine Formalisierung dieser Schritte. Am 30.06.2026 schrieb sie, viele Nutzer warteten auf die Wiederaufnahme der Dienste von KuCoin EU; einen Termin nennt der Beitrag nicht. Guthaben auf der Plattform seien jederzeit auszahlbar.

Die globale Plattform

Für kucoin.com gelten eigene Nutzungsbedingungen. Im Blogbeitrag vom 28.11.2025 schreibt die Börse, Nutzer aus dem EWR könnten sich dort nicht mehr registrieren, und verweist auf eine Warteliste für KuCoin EU. Die Nutzungsbedingungen (Stand: 29.07.2026) führen Deutschland dagegen nicht unter den gesperrten Ländern; dort stehen unter anderem die USA, Frankreich und die Niederlande. Die Börse behält sich darin aber vor, die Liste jederzeit zu ändern.

Warnmeldungen der BaFin

Auf bafin.de ist weder zu KuCoin noch zu kucoin.com eine Warnmeldung veröffentlicht: Die Expertensuche der Behörde liefert zu beiden Abfragen keine Treffer (Stand: 19.09.2026). Auf ihrer Seite zu den Warnmeldungen nennt die BaFin drei Anlässe: betrügerische Websites und Plattformen, unerlaubt tätige Unternehmen und Marktmanipulation.

Krypto-Börsen mit MiCA-Zulassung im Vergleich

Wer steckt hinter KuCoin?

Nach Angaben des US-Justizministeriums vom 27.01.2025 – gestützt auf Geständnis und Gerichtsdokumente – wurde KuCoin etwa im September 2017 gegründet. Nach derselben Mitteilung sollen die Gründer Chun Gan und Ke Tang keine Rolle mehr in Leitung und Betrieb spielen. CEO der globalen Börse ist seit Januar 2025 BC Wong, zuvor Chefjurist des Unternehmens.

Hinter den beiden Plattformen stehen zwei Gesellschaften. Die europäische ist die KuCoin EU Exchange GmbH, eingetragen beim Handelsgericht Wien unter FN 641084x, mit Geschäftsanschrift Am Grünen Prater 2, 1020 Wien, zugelassen nach Art. 62 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2023/1114. Die Peken Global Limited betreibt die globale Plattform: Die US-Terminmarktaufsicht CFTC nennt im März 2026 die Turks- und Caicosinseln als Sitzstaat, das US-Justizministerium im Januar 2025 die Seychellen.

Verfahren in den USA

  • 27.01.2025, US-Justizministerium: Peken Global bekannte sich in einem Anklagepunkt schuldig, ein Geldtransfergeschäft ohne Lizenz betrieben zu haben, und sagte Zahlungen von mehr als 297 Millionen US-Dollar zu – 184,5 Millionen Einziehung, rund 112,9 Millionen Geldstrafe – sowie den Rückzug aus dem US-Markt für mindestens zwei Jahre. Bis mindestens Juli 2023 verlangte die Börse von Kunden keine Angaben zur Identität.
  • 30.03.2026, CFTC: ein dauerhaftes gerichtliches Verbot und 500.000 US-Dollar Geldstrafe, weil Teilnehmer aus den USA direkt über das Handelssystem handeln konnten, ohne dass die Börse als ausländische Handelsplattform registriert war; eine Gewinnabschöpfung verlangte die Behörde nicht.
  • 12.12.2023, Generalstaatsanwaltschaft von New York: ein Vergleich über 22 Millionen US-Dollar – 16,7 Millionen als Rückzahlung an Anleger, 5,3 Millionen als Strafzahlung an den Bundesstaat; bestehende Kunden aus New York können ihre Kryptowerte seither nur noch auszahlen lassen.

Alle drei Verfahren betreffen den US-Markt.

Kannst du bei KuCoin Euro per SEPA ein- und auszahlen?

Die Hilfeseite von KuCoin EU zur Euro-Einzahlung, zuletzt am 28.01.2026 aktualisiert, nannte für SEPA keine eigene Gebühr der Börse. Wurde bei einer Einzahlung mehr abgebucht als auf der Einzahlungsseite angegeben, verwies die Hilfeseite auf deine Bank oder auf zwischengeschaltete Banken. Als Dauer gab sie für die SEPA-Überweisung ein bis zwei Bankarbeitstage an, für SEPA Instant Sekunden, sofern deine Bank das Verfahren unterstützt. Zwei Tage später, am 30.01.2026, setzte KuCoin nach eigenen Angaben die Aufnahme neuer Kunden aus.

Für die Auszahlung beschrieb der globale Hilfebereich – Stand: 30.07.2025, also vor der Zulassung von KuCoin EU am 27.11.2025 – eine Gebühr von 1 € je Vorgang sowie Beträge von 1,01 € bis 50.000 €. Für SEPA Instant nannte die Seite eine sofortige Ausführung, für die reguläre SEPA-Überweisung bis zu zwei Bankarbeitstage. Vorausgesetzt wurden eine abgeschlossene Verifizierung und ein SEPA-Konto, das zuvor durch eine Euro-Einzahlung vom selben Konto bestätigt wurde.

Welche Gebühren verlangt KuCoin?

Für den Spothandel nennt ein Beitrag im Blog der Börse vom 14.10.2022 einen Basissatz von 0,1 % für Maker und für Taker sowie einen Rabatt von 20 %, wenn du die Handelsgebühr mit dem Token KCS bezahlst. Für einzelne Paare hat KuCoin abweichende Sätze angekündigt. Die Sätze im Terminhandel stammen aus einer Ankündigung der Börse vom 01.04.2020.

MarktMakerTakerStand der Quelle
Spothandel (Basissatz)0,1 %0,1 %14.10.2022
Terminhandel0,020 %0,060 %01.04.2020

Im Terminhandel kommt eine Abrechnungsgebühr von 0,025 % hinzu.

Auszahlungsgebühren je Netzwerk

Kryptowährung Netzwerk Auszahlungsgebühr Mindestauszahlung Auszahlung
USDT TRC20 1,99 4 Möglich
ETH 5,5 1 Möglich
BSC 1 10 Möglich
SOL 1,5 3 Möglich
USDC ETH 5,5 1 Möglich
SOL 1 5 Möglich
BASE 0,5 1 Möglich
ARBITRUM 1 5 Möglich
BTC BTC 0,00009 0,00018 Möglich
LIGHTNING 0,00002 0,00004 Gesperrt
ETH ETH 0,0015 0,003 Möglich
ARBITRUM 0,0002 0,0004 Möglich
BASE 0,0001 0,0002 Möglich
OPTIMISM 0,0002 0,001 Möglich
SOL SOL 0,008 0,016 Möglich
XRP XRP 0,3 14 Möglich

Die Gebühren stammen von der globalen Plattform von KuCoin. Auf der EU-Plattform können Gebühren und verfügbare Netzwerke abweichen.

Netzwerke: wo Auszahlungen gerade möglich sind

Netzwerke mit Gebührendaten
2.499
Auszahlung möglich
956
Anteil mit möglicher Auszahlung
38,3 %

Gesperrte Netzwerke in den letzten 30 Tagen

Zurzeit gesperrt
1.497
Sperrungen in den letzten 30 Tagen
35
Freigaben in den letzten 30 Tagen
4

Zurzeit gesperrt: HIBAKC (ERC20), XPLL (PARALLELCHAIN), COMPUP (ERC20), COMPDOWN (ERC20), MKRUP (ERC20), MKRDOWN (ERC20)

Ist KuCoin vertrauenswürdig?

KuCoin veröffentlicht einen Nachweis der Reserven (Proof of Reserves). Die Momentaufnahme vom 31.08.2026 weist für vier Kryptowährungen Deckungsquoten aus: Bitcoin 107 %, Ether 117 %, USDT 111 % und USDC 123 %. Die Daten werden über einen Merkle-Baum erzeugt; ein Prüfer wird nicht namentlich genannt, die Seite spricht von unabhängigen Institutionen. Der Nachweis gehört zur globalen Plattform.

Am 26.09.2020 wurde die Börse angegriffen. Im Brief des damaligen Geschäftsführers vom 04.02.2021 beziffert KuCoin den Schaden auf 154 Token im Wert von rund 285 Millionen US-Dollar und schlüsselt die Rückholung auf: 78 % (222 Millionen US-Dollar) über Partner der Branche, 6 % (17,45 Millionen) über Strafverfolgungsbehörden und 16 % (45,55 Millionen) aus dem eigenen Versicherungsfonds. Nach Darstellung der Börse hat dabei kein Nutzer einen Verlust erlitten. Der Branchendienst CoinDesk schrieb am Tag des Angriffs von mehr als 280 Millionen US-Dollar.

Was sagen Nutzer über KuCoin?

Auf de.trustpilot.com ist für kucoin.com keine Gesamtbewertung zu sehen. An ihrer Stelle steht der Hinweis: „Die Bewertung dieses Unternehmens ist aufgrund eines Verstoßes gegen unsere Richtlinien nicht verfügbar.“ Zur Begründung schreibt Trustpilot: „Wir haben gefälschte Bewertungen zu diesem Unternehmen entfernt.“

Die Bewertungen selbst bleiben sichtbar: 1.602 insgesamt, davon 292 aus den letzten zwölf Monaten. Von allen 1.602 Bewertungen entfielen 78 % auf einen Stern, je 8 % auf fünf und drei Sterne und je 3 % auf zwei und vier Sterne (Stand: 19.09.2026).

Zu KuCoin

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Häufige Fragen

Kannst du dich bei KuCoin registrieren?

Zur globalen Plattform schreibt die Börse in ihrem Blogbeitrag vom 28.11.2025, Nutzer aus dem EWR könnten sich dort nicht mehr registrieren. Zur europäischen Plattform erklärte die FMA am 18.05.2026 die Aufnahme des Geschäftsbetriebs weiterhin für unzulässig. Am 30.06.2026 schrieb KuCoin über die Wiederaufnahme der Dienste von KuCoin EU, ohne einen Termin zu nennen.

Wer hat KuCoin EU zugelassen?

Die Zulassung erteilte die österreichische Finanzmarktaufsicht FMA am 27.11.2025. Im Register der ESMA ist Deutschland als eines der Länder eingetragen, für die diese Zulassung notifiziert wurde.

Gibt es eine BaFin-Warnung zu KuCoin?

Auf bafin.de ist keine Warnmeldung zu KuCoin veröffentlicht: Die Expertensuche liefert am 19.09.2026 zu „KuCoin“ und „kucoin.com“ keine Treffer. Zugelassen wurde die Gesellschaft von der FMA; in der Unternehmensdatenbank der BaFin steht sie als grenzüberschreitender Dienstleister nach Art. 65 der MiCA-Verordnung.

Was kostet der Handel bei KuCoin?

Im Spothandel nennt die Börse einen Basissatz von 0,1 % für Maker und Taker sowie 20 % Rabatt bei Zahlung mit KCS (Stand des Beitrags: 14.10.2022). Im Terminhandel sind es 0,020 % für Maker und 0,060 % für Taker plus 0,025 % Abrechnungsgebühr (Stand: 01.04.2020).

Wie hoch war die Gebühr für eine Euro-Auszahlung?

Der globale Hilfebereich nannte 1 € je SEPA-Auszahlung sowie Beträge von 1,01 € bis 50.000 € (Stand: 30.07.2025). Für Euro-Einzahlungen wies die Seite von KuCoin EU keine eigene Gebühr der Börse aus (Stand: 28.01.2026).

Was ist beim Angriff 2020 passiert?

Am 26.09.2020 wurden nach Angaben der Börse 154 Token im Wert von rund 285 Millionen US-Dollar abgezogen. 78 % holten Partner der Branche zurück, 6 % kamen über Strafverfolgungsbehörden, 16 % deckte der Versicherungsfonds der Börse. Nach Darstellung von KuCoin verlor dabei kein Nutzer Geld.

Gibt es KuCoin auf Deutsch?

Die Oberfläche der europäischen Plattform gibt es auf Deutsch. Die deutschsprachige Ankündigungsseite von KuCoin EU zeigte am 19.09.2026 „Keine Daten“, während die englischsprachige Fassung drei Einträge enthielt.

Quellen

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Vollständiges Profil auf Englisch